Generationenvertrag und Alterspyramide sind vielen Bürgern unbekannte Begriffe, vor allem werden Zusammenhang und Bedeutung für Kinder oftmals nicht erkannt.

Es war Bismarck, der 1889 in Deutschland die Rentenversicherung einführte. Nach dem 2. Weltkrieg war das angesparte Kapital vernichtet. Anstelle des bisherigen „Kapitaldeckungsver- fahren“ führte Konrad Adenauer mit der Renten- reform 1957 das „Umlageverfahren“ ein, das den Namen „ Generationenvertrag “ bekam, da die jeweils jüngeren (arbeitenden) Generationen die Zahlung der Renten für die älteren (nicht mehr arbeitenden) Generationen übernehmen sollten. Vom Prinzip her vergleichbar mit einem Kettenbrief und funktionsfähig, solange immer neue Einzahler nachrücken bzw. geboren werden.

Der Entwurf dieses „Generationenvertrages“ sah noch eine Regelung zur sozialen Absicherung von Senioren und Kindern vor. Aus wahltaktischen Gründen (denn Kinder haben kein Stimmrecht) wurde jedoch nur ein einseitiger Vertrag - eben zur Alterssicherung - geschlossen.

Adenauer hatte mit seiner Annahme „Kinder



1957 in Deutschland

bekommen die Leute sowieso“ die Rechnung ohne den Wirt gemacht.
Bereits Ende der 60er Jahre brach die Geburtenrate drastisch ein - der „Pillenknick“. Hinweise und Warnungen wurden in den Wind geschlagen. Im Gegenteil: Teile der Beiträge wurden sogar u.a. für die Entlastung des Arbeitsmarktes und zur Finanzierung der deutschen Einheit zweckentfremdet. Und immer noch hieß es offiziell:. „Die Rente ist sicher“.


Die Alterspyramide

Nicht nur mit den Versprechungen, auch mit der Sprache nahm und nimmt man es nicht so genau. Im Gegensatz zu der Bismarck´schen Version gibt es heute keine Rentenversicherung mehr, sondern allenfalls eine Rentenkasse. In der bleibt allerdings nichts liegen, wird nichts angespart - wie ein Großteil der Bevölkerung glaubt. Das, was Arbeitnehmer an monatlichen Beiträgen von ihrem Lohn und Gehalt abgezogen wird, landet in direkter Linie auf den Konten der Ruheständler.

Was tun? Alternativen
Wir wollen Antworten können auf Fragen wie:

× welchen Berg an Belastungen und
   Staatsschulden wollen wir den Generationen
   hinterlassen?
× welche Zukunftsperspektiven können wir ihnen
   bieten?
× ist der Generationenvertrag gültig?
× müssen wir ihn kündigen?
× wie musste ein fairer, neuer formuliert werden?


Quellen:
Brandeins, Heft 4/2000 Renten in Europa
Hamburger Abendblatt, 21.10.99 Sozial gerecht - was ist das?
Stern, Heft 20/03 Zwei Kinder - vier Stimmen
Der Spiegel, Heft 21 Der Offenbarungseid (Titelgeschichte)

Über all dies werden junge Generationen gern im Unwissen gelassen - auch weil oftmals selbst deren Eltern und Lehrer es nicht besser wissen. Würde das Thema z.B. in Schulen tiefer durchdrungen, wäre der Protest der Jugend - auch gegenüber ihren Eltern - riesig. Zu Recht, sagen wir.

Immer weniger Beitragszahler pro Rentner (Quelle: GDV)


Schürt das keinen Generationenkonflikt?
Sollen Rentner etwa noch weniger bekommen?

Nein, das ist nicht unser Anliegen. Mit der Gründung einer Kinderlobby und die Wahrnehmung von Kinder-Interessen soll keine Generationenkampf entfacht werden. Das wäre kontraproduktiv. Vielmehr soll das generationsübergreifende Miteinander durch Vorleben verantwortungsvoller Haltung befruchtet und belebt werden: Nur wer erlebt, dass man geliebt und verstanden wird, wird dies einmal zurückgeben können. Wenn Erwachsene sich offen und ehrlich um die Bedürfnisse und die Zukunft von Kindern kümmern, lernen diese hinsichtlich ihrer eigenen, fernen Zukunft an die Bedürfnisse von Erwachsenen und Senioren zu denken.


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